Die Umstellung des Vertragsverhältnisses bietet Dir die Wahlfreiheit hinsichtlich der kostenpflichtigen Nutzung des Kabelfernsehangebotes.
Mietende, die entweder gar kein Fernsehen oder auf Basis anderer Übertragungswege (wie das Internet) schauen, benötigen keinen Kabelfernsehvertrag.
Mietende, die das bewährte Kabelfernsehangebot unverändert und unterbrechungsfrei weiterschauen wollen, müssen einen Kabelfernsehvertrag abschliessen.
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